Klasse A 2

Mindestalter 18 Jahre

Krafträder mit

Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg

Bemerkung:

Einschluss der Klassen AM und A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung mehr erforderlich