Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit

zG max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Bemerkung:

Einschluss der Klasse AM, L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung