Klasse C

Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:

• zG über 3.500 kg
• max. 8 Personen außer dem Fahrer
• Anhänger bis 750 kg zG

Bemerkung:
Vorbesitz der Klasse B notwendig
Einschluss der Klasse C1