Mindestalter 18 Jahre
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG Anhänger über 750 k
zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG Anhänger über 3.500 kg
zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Bemerkung:
Vorbesitz der Klasse C1 notwendig
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“