Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung:
Vorbesitz der Klasse C notwendig
Einschluss der Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D